Forderung: Besondere Sicherungen für digitale Patientenakten

Vorgesehen sind drei Bereiche: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es muss gewährleistet werden, dass medizinische Daten stimmen und Befunde nicht verfälscht werden – also dass ein Röntgenbild auch nach dem dritten Mal Hin- und Herschicken noch so aussieht wie vorher.“

Patienten haben Hoheit über ihre Akte

Zwingend sei eine sichere Übertragung. Zudem werde jeder Patient für sich entscheiden müssen, welche Daten er elektronisch verfügbar haben wolle und welche nicht.

„Was Patienten mit ihrer Akte machen, kann dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes sein“, sagte der KBV-Chef. „Das ist die Hoheit des Patienten. Ob er es in den Tresor legt, bei Facebook postet, oder beim Kegelabend mit seinen Freunden teilt, muss jeder selbst entscheiden.“

Mit Blick auf die technische Sicherheit sollte es Lösungen geben, dass die Akte vielleicht auf einem Daten-Stick liege, so dass sie nicht unfreiwillig ausgelesen werden könne.

Seite vier: Restunsicherheit auf dem Smartphone

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