Frost: Welche Versicherung zahlt bei Rohrbruch?

Wenn der Versicherungsschutz greift, übernimmt die Hausratversicherung beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung.

Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. „Das sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungen in Außenwänden, im Heizungskeller und oft auch außerhalb des Hauses“, sagt R+V-Expertin Gilles.

Vier Tipps für die kalte Jahreszeit:

  • Bei möglicherweise undichten Leitungen den Wasserzähler überprüfen: Läuft dieser trotz geschlossener Wasserhähne, tritt irgendwo Wasser aus.
  • Heizkörper bei kalten Außentemperaturen nie ganz abdrehen, sondern mindestens auf Frostschutzstellung drehen. Diese wird häufig durch ein Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Das gilt besonders auch während einer längeren Abwesenheit.
  • Selten genutzte Räume wie Dachböden, Keller- und Abstellräume dennoch regelmäßig heizen.
  • Wasserentnahmestellen im Freien, etwa im Garten, vor der Frostperiode entleeren und absperren.

(bm)

Foto: Shutterstock

 

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