Unnötige Entlastung? Pflegegelder werden nicht abgerufen

3,5 Millionen Menschen beziehen derzeit Leistungen aus der Pflegeversicherung. 2,6 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt. Zur Entlastung pflegender Angehöriger gibt es seit einigen Jahren unterschiedliche Angebote. Warum finanzielle Entlastungen nicht lohnenswert sind.

Menschen., die Angehörige pflege, können entlastende Angebote erhalten.

Seit Januar 2017 können Angehörige von pflegebedürftigen Menschen Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Im Zentrum dieses Angebots steht der so genannte Entlastungsbeitrag. Er beträgt 125 Euro. Mithilfe dessen sollen professionelle oder ehrenamtliche Pflegekräfte für wenigen Stunden je Woche folgende Aufgaben:

  • Tages-/Nachtpflege: Neben der Betreuung in dieser Zeit sind auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft erstattungsfähig.
  • Kurzzeitpflege: Hier übernimmt ein ambulanter Pflegedienst vorübergehend die Tätigkeiten der Angehörigen.
  • Angebote von Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind: Haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- oder Pflegebegleiter sind nur drei mögliche Leistungen, die Angehörige in Anspruch nehmen dürfen.

Reicht der Entlastungsbeitrag nicht aus, so können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen umgewidmet werden. Dieses Vorgehen scheint den meisten Angehörigen jedoch nicht bewusst zu sein.

Bei der Suche nach Angeboten auf gähnende Leere gestossen

Eugen Byrsch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, erläutert im Interview mit der Deutschen Presseagentur, dass die Meisten den Entlastungsbeitrag nicht abrufen. Als Grund nennt er das fehlende Angebot für die vergleichsweise geringe Summe.

Weiter fordert er künftig den Markt für weitere Anbieter zu öffnen: „Auch Freunden, Nachbarn oder Minijobbern sollte es möglich sein, für solche hauswirtschaftliche Hilfen zugelassen zu werden.“ Wem das immer noch nicht hilft, der soll die nicht abgerufenen Beträge bis zu einer Summe von 4.500 Euro ansparen dürfen. (fm)

Foto: Shutterstock

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