Keine volle Erstattung der Anzahlung für Thomas-Cook-Kunden

Urlauber, die ihre Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“, sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien.

Passagiere am Tag der Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca

Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Als Rechenbeispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssumme und die Erstattungsquote sei, sagte Engelien. Betroffen sind Kunden, die beim Insolvenzantrag noch nicht unterwegs waren. Thomas Cook hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt, auch wenn sie schon angezahlt oder voll bezahlt waren.

Zunächst müssten Hotelrechnungen für Urlauber, die beim Insolvenzantrag schon unterwegs waren, sowie die Rückflüge bezahlt werden, so Engelien. Auch die Höhe dieser Summe sei noch nicht klar.

Rückholaktion läuft weiter

Von den 140.000 betroffenen Urlaubern seien bis Montagabend alle bis auf 17.000 in die Heimat zurückgebracht worden, sagte Engelien. Bis Anfang kommender Woche solle die Rückholaktion weitgehend abgeschlossen sein. Zurich gehe davon aus, dass dann nur noch 3.000 Leute, teils Langzeiturlauber, im Ausland seien.

Die deutsche Thomas Cook, zu der unter anderem Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen gehören, war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten. Drei deutsche Thomas-Cook-Gesellschaften stellten vergangene Woche Insolvenzantrag. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

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