Kennzeichenwechsel zum 1. März: Höchste Zeit für neuen Schutz

Unterlagen und Voraussetzungen

Zum Vertragsabschluss für ein Versicherungskennzeichen sind einige Angaben zum Fahrzeug erforderlich.

·         Hersteller

·         Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)

·         Antriebsart

·         Baujahr

·         Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihrer Eltern zum Vertragsabschluss

Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug. Wenn Sie die Versicherung in einer Agentur vor Ort beantragen, sollten Sie die ABE auf jeden Fall dabei haben.

Denn eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass die Leistung des Fahrzeugs tatsächlich den Angaben in der ABE entspricht. Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getuned sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt laut Arag der Versicherungsschutz.

 

Seite 4: Welche Fahrzeuge brauchen ein Kennzeichen?

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