Kindersicherheitstag: Wann ist mein Kind unfallversichert?

Auch sorgt sie dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Mitschülerinnen und Mitschüler für gesundheitliche Schäden untereinander nicht privat haften müssen. Anders wäre ein sorgenfreies Miteinander im Schulalltag kaum möglich. In unterrichtsfreien Zeiten (Freistunden) besteht grundsätzlich auch Versicherungsschutz, wenn die Schülerinnen und Schüler sich bis zur Fortsetzung des Unterrichts auf dem Schulgelände aufhalten.

Doch Vorsicht:

Auch während der Pausen besteht auf dem Schulgelände im Allgemeinen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt laut ARAG Experten auch, wenn keine oder eine nur unzureichende Beaufsichtigung erfolgt.

Auch der beste Versicherungsschutz hat Grenzen. Verlassen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise in der Pause oder Freistunde das Schulgelände, ohne die Wohnung aufzusuchen, kommt es darauf an, welches Ziel sie mit dem Zurücklegen des Weges verfolgen.

Dient es privaten Interessen, z. B. einem Stadtbummel oder privaten Erledigungen, besteht kein Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn sie in der Mittagspause außerhalb der Schule Essen gehen. Der Weg dorthin und zurück ist ebenfalls versichert.

Was für Besuche bei Verwandten gilt

Fungiert eine nette Nachbarin ohne Pflegeerlaubnis als Tagesmutter oder ist das Kind bei Oma und Opa untergebracht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! Egal ob die private Kinderbetreuung nur ab und zu aushilft oder es sich dabei um eine längerfristige Lösung handelt – eine private Unfallversicherung für Kinder ist unerlässlich.

Kinder sind nun einmal Kinder und bedenken im ausgelassenen Spiel nicht immer alle Gefahren und Konsequenzen ihres Handelns. Kinder sind daher einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Oft kommt es auch in der Freizeit zum Unfall, wenn kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Auch dann übernimmt eine private Unfallversicherung die entstehenden Kosten und federt eventuelle langfristige Beeinträchtigungen ab.

 

Foto: Shutterstock

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments