Klassik ist tot. Lang lebe die Fondspolice!

Vermittler müssen anhand des Anlageziels, der Risikoneigung, der Erfahrung und der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers die passenden Produkte empfehlen.

Der Berater muss also richtig einschätzen, ob das ausgewählte Produkt das Anlageziel des Kunden bestmöglich repräsentiert. Die ausgewählten Produkte müssen einer Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung unterzogen werden.

Die Angemessenheitsprüfung beinhaltet die Kontrolle, ob der Kunde nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen die Anlage einschätzen kann.

Vorteile durch neue Regularien

Die Geeignetheitsprüfung zeigt, ob die Anlage für den jeweils individuellen Kunden zu empfehlen ist. Außerdem sieht die neue Vermittlerrichtlinie vor, dass jedes Jahr ein Beratungsgespräch mit dem Kunden erfolgen sollte.

Wenn zum Beispiel ein Fonds in eine höhere Risikoklasse eingestuft wird und der Kunde risikoavers ist, muss der Kontakt aufgenommen und ein der Risikoneigung entsprechender Fonds angeboten werden. Das bedeutet in erster Linie Mehraufwand.

Dennoch bieten die neuen Regularien auch Vorteile. Das Thema Transparenz steht noch einmal mehr im Fokus und fördert das Vertrauen der Versicherungsnehmer.

Seite fünf: Persönliche Wünsche und Ziele prüfen

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