Krankenversicherung: Aktuare halten Beiträge bis zu 25 Prozent für möglich

Im Mittelpunkt des Reformvorschlags steht eine Neugestaltung der sogenannten Auslösenden Faktoren. Derzeit erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Versicherungsbeiträge nur in zwei Fällen: Der erste ist die Abweichung der erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen, zum Beispiel durch höhere Leistungsausgaben aufgrund des medizinischen Fortschritts, um mehr als zehn Prozent.

Abweichung der Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als fünf Prozent

Der zweite ist die Abweichung der realen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als fünf Prozent. Diese Regelung ist nach Analyse der DAV doppelt problematisch. Zum einen haben andere Rechnungsgrundlagen wie beispielsweise Zinsen und Storno einen großen Einfluss.

Sie sind aber irrelevant für die Frage, ob die Beiträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden dürfen. Zum anderen kritisieren die Aktuare bereits seit geraumer Zeit die isolierte Betrachtung der beiden Auslösenden Faktoren.

Auf diese Weise werden die jeweils einzelnen Schwellenwerte teilweise über Jahre nicht erreicht. Dies führt dazu, dass Beitragsanpassungen häufig erst relativ spät durchgeführt werden dürfen und dadurch entsprechend hoch sein können.

Es geht um die langfristige Stabilisierung

Um dies künftig zu verhindern, regen die Aktuare an, bei der Ermittlung der Auslösenden Faktoren auch den Faktor Zins zu berücksichtigen, sodass Änderungen des Zinsniveaus zeitnah in die Beiträge einfließen.

„Diese Anpassung an die seit Jahren zu beobachtenden Kapitalmarktgegebenheiten wäre im Interesse der Versicherten ein entscheidender Schritt zur langfristigen Stabilisierung des PKV-Systems“, unterstreicht Weber.

Die weiteren drei Vorschläge der DAV zur Beitragsverstetigung sehen vor, bereits bei einem Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens für das Alter vorzusorgen. Daneben sollte der gesetzliche Prämienzuschlag flexibilisiert und der Standardtarif weiterentwickeln werden.

Theoretisches Idealmodell für Portabilität der Alterungsrückstellung in der Praxis nicht umsetzbar

Abschließend nimmt die DAV Stellung zum vielfach diskutierten Thema der Mitnahme der Alterungsrückstellungen von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen.

„Anders als des Öfteren behauptet, betreiben die Aktuare und die Unternehmen hier keine Blockadehaltung, sondern die Mitnahme der Alterungsrückstellungen ist eine mathematisch-aktuariell komplexe Fragestellung“, beschreibt Weber die Situation und ergänzt: „Die DAV setzt sich seit jeher konstruktiv mit möglichen Konzepten auseinander.

Bisher ist es aber nicht gelungen, ein umsetzbares Modell ohne negative Auswirkungen auf die Kollektive zu entwickeln. Entweder ist das Modell theoretisch sehr gut, aber leider in der Praxis nicht anwendbar. Oder es ist praktikabel, aber mit entsprechenden Nachteilen für die Kollektive“, führt Weber aus.

Er kündigt an, dass die DAV an der Entwicklung möglicher Ansätze weiterhin arbeiten werde und den fachlichen wie politischen Diskussionsprozess aktiv begleiten werde.

 

Foto: Shutterstock

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