Neue Assekuranz Gewerkschaft scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Die um den Status als tariffähige Gewerkschaft der Versicherungsbranche kämpfende Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm nach einer Mitteilung vom Freitag die Verfassungsbeschwerde „einer Vereinigung von Beschäftigten in der privaten Versicherungsbranche nicht zur Entscheidung an“. (Az 1 BvR 1/16)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Zuvor hatte das Hessische Landesarbeitsgericht festgestellt, dass die Ende 2010 gegründete NAG keine tariffähige Gewerkschaft sei. In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom April 2015 hieß es, die Organisation sei „derzeit nicht mächtig genug, Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen“. (Az. 9 TaBV 225/14)

Bei der NAG hieß es zunächst auf Anfrage, bei einem negativen Beschluss in Karlsruhe wolle die Gewerkschaft vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Es könne nicht sein, dass junge Gewerkschaften in kürzester Zeit Anforderungen zur Durchsetzungsfähigkeit erfüllen müssten. Die NAG ist nach eigenen Angaben in rund 50 Unternehmen der Versicherungswirtschaft vertreten. Zur Zahl der vertretenen Beschäftigten machte sie keine Angaben.

Die große Konkurrenz-Gewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. Beschäftigte seien auf durchsetzungsfähige Gewerkschaften angewiesen, sagte Verdi-Expertin Martina Grundler. Nur so könnten gute Tarifverträge erstritten und durchgesetzt werden.

Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes zur Feststellung der Tariffähigkeit war auf Antrag Verdi gefallen. Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt/Main hatte 2015 erklärt, es könne keine positive Prognose zur Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifforderungen gemacht werden, da die NAG noch keine Tarifverträge abgeschlossen und ihre Mitgliederzahl nicht konkret mitgeteilt habe. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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