Scheidung: Versicherungsschutz gehört auf den Prüfstand

Auch manche Ehepaare mit Riester Rente sollten sich um ihre Policen oder Zulagen kümmern. War während der Ehe nur ein Partner förderberechtigt, konnte der andere einen Vertrag abschließen und die Zulagen über eine sogenannte mittelbare Förderberechtigung nutzen. Durch die Scheidung entfällt diese indirekte Förderung.

Wer jetzt aber einfach kündigt, muss die geflossenen Zulagen zurückzahlen. Am besten lässt man den Vertrag erst einmal ruhen. Sind beide Eheleute förderberechtigt, entscheidet der Kindergeldbezug, welcher Elternteil die Kinderzulage bekommt.

Für kinderlose Paare, bei denen jeder Partner förderberechtigt ist, ändert sich nach einer Scheidung nichts: Beide führen ihren Vertrag fort und jeder erhält seine Grundzulage.

Nach der Trennung gleich zum neuen Partner

Doch nicht jede Ehe endet zwangsläufig damit, dass jeder Partner sich eine eigene Wohnung sucht. Oft ziehen Geschiedene gleich mit einem neuen Partner zusammen. Ein Versicherungscheck beugt der Doppelversicherung vor und hilft, Geld zu sparen.

In der Hausratversicherung steht der vorzeitigen Kündigung einer Police meist nichts im Wege. Ein Blick in die Bedingungen bzw. auf die Versicherungssumme zeigt, welcher der beiden Verträge den individuellen Lebensumständen am besten gerecht wird. – Ohne Kündigung lassen sich wenigstens die Versicherungssummen aufeinander abstimmen. Das verhindert Überversicherung bzw. zu hohe Beiträge.

Was bei weiteren Policen zu beachten ist

Hat jeder der Zusammenziehenden eine eigene Haftpflicht-Police, lohnt sich auch hier die vorzeitige Kündigung eines Vertrages. In den allermeisten Fällen lässt sich der Partner, mit dem man in einer Wohnung lebt, mitversichern. Dasselbe gilt in der Rechtsschutzversicherung. Fortgeführt wird meist der Vertrag mit dem umfangreicheren Versicherungsschutz:

Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen. Bei gleichwertigem Schutz, kommt es darauf an, wie lange die Verträge schon bestehen. Der jüngere Vertrag kann beendet werden.

 

Foto: Huk Coburg

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