Starkregen: So sind Gebäude und Hausrat versichert

Der Himmel öffnet die Schleusen und der Regen prasselt sintflutartig auf die Erde. In Teilen des Landes bringt Tief „Axel“ Starkregen mit sich, so der Deutsche Wetterdienst (DWD). Was das Wetterextrem ausmacht und wie Schäden versichert sind.

Die meisten Deutschen fürchten sich vor Elementarschäden.

Bei Starkregen gehen große Wassermassen in kurzer Zeit nieder. Der DWD hat dafür Stufen definiert: In Stufe 1 pro Quadratmeter zwischen 15 und 25 Litern pro Stunde oder 20 bis 35 Liter in 6 Stunden. Stufe 2 gilt ab 25 Litern in der Stunde oder ab 35 Litern in sechs Stunden. Tief Axel brachte laut DWD in einigen Regionen bis zu 50 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden mit sich.

„Bei solchen Regenmengen fließt das Wasser vor allem oberirdisch ab, weil das Erdreich, Gewässer und das öffentliche Kanalsystem sie in so kurzer Zeit nicht aufnehmen können“, erklärt Kira Granz, Produktmanagerin Hausrat der Ammerländer Versicherung. Die Folgen können Überschwemmungen sein, zum T eil verbunden mit Bodenerosionen.

Gleichzeitig ist die Vorwarnzeit kurz, weil Starkregengebiete lokal auftreten. „Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehört auch ein passender Versicherungsschutz“, so die Versicherungsexpertin.

Starkregenrisiko gesondert versichern

Was Vielen laut Kira Granz nicht bewusst ist: Verursachen Hagel, Sturm oder Blitzschlag Schäden am Wohngebäude oder dem Hausrat, ist das durch die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung abgedeckt. Bei Überschwemmung durch Starkregen ist das nicht der Fall. „Dafür gibt es die Elementarschadenversicherung.“

Je nach Vertrag sichert sie das Gebäude und/oder den Hausrat gegen Überschwemmung oder Rückstau durch Starkregen. Diesen Schutz gibt es in Form von optionalen Zusatzbausteinen zur Police. Darüber hinaus greifen sie auch bei den Folgen von Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch. „In einigen Hausrat- Premiumprodukten ist Starkregenrisiko beitragsfrei enthalten“, weiß die Expertin.

Verhalten bei Schäden

Im Fall der Fälle sollen die Schäden möglichst schnell behoben oder versicherte Gegenstände ersetzt werden. Der Schlüssel dazu ist die Schadenmeldung. Es gibt dabei einige Punkte zu beachten. „Der erste Impuls ist das Aufräumen. Diesem sollte man nicht gleich nachgeben“, so Kira Granz. Die Schäden sollten aufgelistet und mit Hilfe von Fotos dokumentiert werden.

„Das geht auch mit der Handykamera.“ Der Versicherer kann zunächst telefonisch informiert werden. Bei dieser Gelegenheit kann auch abgeklärt werden, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Anschließend werden die Fotos und die Schadenliste mit der schriftlichen Schadenanzeige beim Versicherer eingereicht. Die Schadenanzeige ist online beim Versicherer abrufbar.

 

Foto: Shutterstock

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