Pflege: Steigen die Beitragssätze auf acht Prozent?

Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat seine aktuellen Studien zur Pflegefinanzierung vorgestellt. Die Analysen verdeutlichen, dass steigende Beitragssätze und eine hohe implizite Verschuldung der Sozialen Pflegepflichtversicherung eine zunehmende Belastung der jüngeren Generation darstellen.

Die Ausgaben des Bundes werden immer weiter steigen. Droht 2040 ein Beitragssatz von acht Prozent?

Mögliche Reformen der Pflegefinanzierung müssten zwingend auch auf ihre Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit hin überprüft werden, so die Forderung der Wissenschaftler.

Allein durch die demografische Alterung der Gesellschaft wird der Pflege-Beitragssatz auf mindestens 4,1 Prozent im Jahr 2040 steigen.

Bereits in diesem Szenario muss ein im Jahre 1989 Geborener mit durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen über seine gesamte Lebenszeit mehr als 38.000 Euro (real) Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen. Das sind 50 Prozent mehr als bei 1966 geborenen Versicherten.

Versteckte Schuld über 400 Milliarden Euro

Sollten dagegen Ausgaben- und Einnahmenentwicklung – wie bereits in der Vergangenheit – weiter auseinanderdriften, könnten die SPV-Beitragssätze sogar zwischen fünf und knapp acht Prozent in 2040 liegen und damit in einer Größenordnung, die nicht mehr tragbar erscheint. Damit wächst das politische Risiko, dass Leistungen gekürzt werden müssen.

Selbst bei optimistischen Szenarien ergeben sich Beitragssteigerungen und es droht damit ein Überschreiten der politisch konsentierten 40-Prozent-Grenze bei der Abgabenbelastung. Dabei weist Deutschland bereits heute die zweithöchste Steuer- und Abgabenquote innerhalb der OECD-Länder auf.

Aktuell beträgt die versteckte Schuld in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) 435 Milliarden Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um die zukünftigen Leistungsversprechen, die durch heutige Beitragszahlungen nicht gedeckt sind.

Um die nachfolgenden Generationen nicht noch weiter zu belasten, sollten zusätzliche Pflegeleistungen daher nicht dem Umlageverfahren der SPV auferlegt werden, sondern durch kapitalgedeckte Vorsorge abgesichert werden. (dr)

Foto: Shutterstock

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