Urlaub in Großbritannien: Was sich mit dem Brexit ändert

 

Zuerst die gute Nachricht: Für privat Krankenversicherte ändert sich auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU voraussichtlich nichts. Da die private Krankenversicherung in der Regel weltweit gültig ist, wird die medizinisch notwendige Versorgung auch bei Reisen nach UK übernommen.

Voraussetzung: Der Aufenthalt ist zeitlich auf einen Monat begrenzt. Anders kann es künftig gesetzlich Versicherten ergehen. Bei einem harten Brexit wäre die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht mehr gültig.

Dann raten die Experten dringend zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, wenn es ins Vereinigte Königreich geht. Bleibt Großbritannien nach dem Brexit allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), behält die EHIC ihre Gültigkeit und es ändert sich voraussichtlich nichts.

Mit dieser Karte, die von den gesetzlichen Kassen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, können Versicherte in allen EU-Mitgliedstaaten einen Arzt aufsuchen und bekommen die gleichen ärztlichen Leistungen wie die Bewohner des Reiselandes.

 

Seite 5: Rückschritt auch beim Roaming

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