Urteil: Nur Auslands-Krankenschutz hilft bei hohen Kosten

Reiseschutzexperte Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA), rät: „Um hohe Behandlungskosten im Urlaub zu vermeiden, empfehlen wir, eine Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive Krankenrücktransport abzuschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssummen nicht zu niedrig sind. Ein genauer Leistungsvergleich lohnt sich dabei in jedem Fall.“

Hätte die 70-jährige erkrankte Urlauberin eine Auslandsreise-Krankenversicherung besessen, hätte die gesetzliche Kasse den im Sozialversicherungsabkommen vereinbarten Teil übernommen und Versicherung die die offene Restzahlung beglichen. Für die Kundin wäre lediglich eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schaden angefallen, so Dorka.

Bei der Erwägung zum Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sollte außerdem bedacht werden, dass die gesetzliche Kasse für Behandlungen in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, wie den USA oder Kanada, gar nichts zahlt.

Enorme Kosten können hier insbesondere entstehen, wenn ein Krankenrücktransport notwendig wird. Wenn nach Ansicht der Ärzte die Genesung in der gewohnten heimatlichen Umgebung beschleunigt wird, könnte dies ein Fall eines medizinisch sinnvollen Rücktransports sein.

Aus den USA beispielsweise kostet dieser rund 60.000 Euro. Ob die Auslandsreise-Krankenversicherungen in diesem Fall einspringen, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Auch deshalb ist es wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen. (dr)

Foto: Shutterstock

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