Vermögensanlagen: Marktwächter kritisiert die Informationen der Anbieter

Wird eine Vermögensanlage in Form eines Blindpools angeboten, muss sich der Anbieter noch nicht verbindlich festlegen, in welche Anlageobjekte er die eingesammelten Gelder im Einzelnen investieren will. Von den 21 untersuchten Blindpools erfüllten sechzehn die Transparenzkriterien der Verbraucherschützer nicht.

Mehr Durchblick bei Provisionen und Prognosen erforderlich

Neun der 36 untersuchten Anbieter setzten die gesetzlichen Vorgaben zur transparenten Darstellung von Kosten und Provisionen nur unzureichend um. Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil hierfür erhebliche Summen zusammenkommen können: In sieben Fällen betrugen die Provisionen zehn bis 15 Prozent und in sechs Fällen sogar mehr als 15 Prozent. Der höchste Wert lag bei 31 Prozent.

„Bei derart hohen Provisionen, die ja nur ein Teil der Gesamtkosten sind, dürften sich solche Investments nicht mehr lohnen. Das müssen Verbraucher rechtzeitig erkennen können, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Auch die Gesamtkosten können Verbraucher kaum erkennen, selbst wenn die gesetzlichen Vorgaben formal erfüllt sind“, meint Brandes.

Werbung: Warnhinweise gesetzlich vorgeschrieben

Nicht nachvollziehbar fanden die Marktwächter-Experten in vielen Fällen auch die Prognosedarstellung. Hier sollen Anbieter im Prospekt Aussagen dazu machen, wie sich unterschiedliche Marktentwicklungen auf die Auszahlungen auswirken, die Verbraucher erwarten können. 26 der 36 untersuchten Vermögensanlagen waren entsprechend dieser Kriterien nicht transparent beschrieben.

Werbung für Vermögensanlagen muss der Anbieter laut Gesetz mit einem deutlich hervorgehobenen allgemeinen Hinweis versehen, dass die Anlagen zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.

Von den untersuchten Vermögensanlagen prüften die Marktwächter-Experten die 34 Anbieter, die ihre Produkte auf der eigenen Homepage bewarben und für die diese Angaben verpflichtend waren. Der allgemeine Risikohinweis war zwar in 29 Fällen vorhanden – davon jedoch bei 13 Anbietern nicht deutlich hervorgehoben.

Viel Luft nach oben in Sachen Transparenz 

Die Informationen zu den untersuchten Vermögensanlagen (VIB, Prospekt und Werbung) boten interessierten Verbrauchern insgesamt überwiegend nicht die Möglichkeit, sich angemessen, also mit Blick auf eine bewusste Anlageentscheidung zu informieren, resümieren die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen.

„Wenn Anbieter verpflichtende Angaben zu Risiken in grauem Text vor hellgrauem Hintergrund darstellen oder Kosten im Fließtext verschwinden lassen, drängt sich uns der Verdacht auf, dass Verbraucher die Hinweise überlesen sollen“, meint Brandes.

„Anbieter müssen die gesetzlichen Vorgaben konsequent einhalten. Dazu gehört neben den verpflichtenden deutlichen Warnhinweisen auch, dass sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten alle wichtigen Informationen klar und verständlich darlegen. Ein Verbraucher muss wissen, in was er investiert, wenn er das dreiseitige Infoblatt gelesen hat.“

 

Foto: Shutterstock

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