Zwei Jahre PSG II: So haben sich die Pflegegrade verändert

Für die Einrichtungen bedeutet dies, dass die relevanten Steuerungsparameter sehr viel engmaschiger beobachtet werden müssen. Verschlechtert sich die Pflegegradstruktur, muss die Personaleinsatzmenge angepasst werden. Hierbei sind allerdings nicht mehr nur die landeseinheitlichen oder einrichtungsindividuellen (je nach Bundesland) Personalschlüssel relevant, sondern auch die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung (Sachkosten, reale Personaleinsatzmenge, reale Personalkosten), um einschätzen zu können, welchen betriebswirtschaftlichen Anpassungsbedarf es gibt.

In unserem Verständnis muss die Komplexitätssteigerung der Rahmenbedingungen deshalb von einem Ausbau der eigenen Steuerungsinstrumente begleitet werden. Nur so können Sie als Träger die immer kleiner werdenden Handlungsspielräume überhaupt noch identifizieren und für den langfristen Unternehmenserfolg nutzen.

Nur wenige Träger verfügen über ausreichend Steuerungsinstrumente

Dies gilt im besonderen Maße, da trotz steigender Anforderungskomplexität die wenigsten Träger aktuell über ausreichende Steuerungsinstrumente verfügen, um die notwendige Informationshoheit sicherzustellen. Die meisten Träger erstellen inzwischen zwar monatlich belastbare unterjährige Abschlüsse unter Berücksichtigung der entsprechenden Abgrenzungen und kalkulatorischen Erfassungen. Im Bereich der Personalsteuerung (immerhin 60 bis 80 Prozent der Gesamtkosten) gibt es aber immer noch zu viele Träger, die nicht tages-, häufig auch nicht wochengenau und manchmal noch nicht einmal monatlich exakt benennen können, wie hoch der Personaleinsatz (gewesen) ist.

Schwieriges Feld Personalkosten

Im Bereich der Personalkosten sieht es noch schwieriger aus. Die Kennzahl ‚durchschnittliche Personalkosten‘ wird aufgrund des hohen Erfassungsaufwandes (Berücksichtigung von u.a.: Kosten Fremddienstleister, ausbezahlte Überstunden, Langzeitkranke außerhalb der Lohnfortzahlung) immer noch von sehr wenigen Trägern regelmäßig betrachtet, obwohl sie auch im Zuge der neuen Regressregelungen (Paragraf115 SGB XI) von hoher Bedeutung ist.

Fazit: Der Ausbau der Steuerungsinstrument stellt keinen Selbstzweck dar, sondern ein bedeutendes Handlungserfordernis, um der gestiegenen Komplexität interner und externer Anforderungen gerecht zu werden. Nur so kann die eigene Wirtschaftlichkeit und damit letztendlich auch die eigene Zukunftsfähigkeit gesichert werden.

Roman Tillmann ist Geschäftsführender Partner bei der rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH.

Foto: Shutterstock

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