Corona und Cyberkriminalität: Das Home Office wird immer öfter zum Angriffsziel

Diese Versicherungen schützen auch im Netz
Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung können bei verschiedenen Formen der Cyberkriminalität greifen. Beispielsweise kann die private Haftpflichtversicherung bei Schäden einspringen, die der Versicherte anderen Menschen online ohne sein Wissen zufügt.

Sie übernimmt unter anderem dann die Schadensersatzkosten, wenn Arbeitnehmer eine vermeintlich seriöse Mail mit Zahlungsaufforderung weiterleiten, die sich als gut getarnte Phishing-Mail mit Schadsoftware entpuppt und die Firmenlaptops von Kollegen befällt. Wichtig ist hierbei, genau in die Vertragsbedingungen zu schauen. Viele neue Policen schließen Schäden an Dritten durch Cyberkriminalität mit ein – ältere Verträge sollten daher unter Umständen geprüft und zum Laufzeitende gewechselt werden. 

Die neuen Möbel fürs Home Office wurden vom Onlineversand beschädigt geliefert und dieser verweigert die Rücknahme? Kein Problem für eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung die nötigen Anwaltskosten übernimmt.

Aber Vorsicht: Von der Versicherung ausgeschlossen sind Fälle, in denen der Versicherte nachweislich die Rechte anderer online verletzt. Wer also aus Quarantäne-Frust illegal Filme streamt, bleibt auf den Abmahnkosten sitzen.

Bei gestohlenen Passwörtern und PINs können hingegen neuere Hausrat-Policen helfen. Sie werten auch das Hacken eines Computers als Einbruch, kommen allerdings nur dann für Schäden auf, wenn die Bank die Verantwortung für den Fall ablehnt.

Foto: Shutterstock

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