Erwerbsminderungsrenten deutlich gestiegen

Die Rentenreformen der vergangenen Jahre zeigen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente deutliche Wirkung. Die monatlichen Nettobezüge von Beschäftigten, die wegen eines Unfalls oder einer chronischen Krankheit nicht mehr weiter arbeiten können, sind für neu Erwerbsgeminderte zwischen 2013 und 2018 von durchschnittlich 613 auf 735 Euro gestiegen. Das ist nach einer aktuellen Analyse der Deutschen Rentenversicherung, die jetzt in der Zeitschrift „RVaktuell“ veröffentlicht wurde, vor allem auf die seit 2014 mehrfach verlängerte Zurechnungszeit zurückzuführen.

Viele BU-Verträge sichern zum Teil Renten ab, die unter dem Niveau der staatlichen Erwerbsminderungsrente liegen. Die durchschnittliche ausgezahlte BU-Rente lag 2018 bei 629 Euro monatlich. Die EU-Rente lag bei 735 Euro.

Die Zurechnungszeit verlängert bei nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähigen Arbeitnehmern rechnerisch die bis zum Beginn der Erwerbsminderung zurückgelegte Versicherungszeit – und erhöht damit die Rente.

Bis zum Rentenpaket von 2014 reichte die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr; seither stieg sie in mehreren Stufen zunächst bis zum 62. Lebensjahr, seit dem vergangenen Jahr bis zur jeweils aktuellen Regelaltersgrenze (2020: 65 Jahre und neun Monate). Im Schnitt gingen Erwerbsgeminderte nach Angaben der Rentenversicherung 2018 mit etwa 52 Jahren vorzeitig in Rente.

Rentenpaket 2014 erhöhte Erwerbsminderungsrenten im Schnitt um 43 Euro

Für ihre Studie werteten die Rentenversicherungs-Statistiker Tino Krickl und Edgar Kruse die Daten der neu Erwerbsgeminderten des Jahres 2018 aus. Dabei ermittelten sie für 93 Prozent der Betroffenen aufgrund der ab Juli 2014 um zwei Jahre verlängerten Zurechnungszeit eine durchschnittliche (Netto-)Rentensteigerung von 43 Euro.

Zusätzlich wird die Erwerbsminderungsrente seither durch die sogenannte Günstigerprüfung erhöht, die längere Krankheitszeiten in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für die Rentenberechnung ausschließt.

Erwerbsgeminderte Frauen hätten insgesamt etwas häufiger und stärker von der Reform profitiert als Männer, heißt es in der Studie. Grund dafür sei das durchschnittlich um ein Jahr geringere Alter der Frauen bei Rentenbeginn, was zu einer etwas längeren Zurechnungszeit führe.

Durch weitere Reformen in den Jahren 2017 und 2018 wird die Zurechnungszeit für neu Erwerbsgeminderte inzwischen – gegenüber Juni 2014 – um mehr als fünfeinhalb Jahre verlängert. Dadurch werde es für Neurentnerinnen und -rentner künftig „nochmals zu einer deutlichen Steigerung“ der Nettorenten kommen, schreiben die beiden Rentenexperten.

Auf Basis der Daten von 2018 sei mit einer „durchschnittlichen Rentensteigerung von weiteren rund 84 Euro (brutto) zu rechnen“. Zusammen mit dem Rentenplus aus dem ersten Rentenpaket dürften neue Erwerbsminderungsrenten damit jetzt im Schnitt um fast 130 Euro höher ausfallen als Neurenten früherer Jahre. In vielen Fällen würden sie damit trotz der immer noch anfallenden Abschläge künftig „höher ausfallen“ als eine Altersrente, so das Fazit von Krickl und Kruse. (dpa-AFX) IhreVorsorge

Foto: Shutterstock

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