PKV: Barmenia und Inter zahlen rund 98 Millionen Euro zurück

Für das Jahr 2019 hat die Barmenia Krankenversicherung rund 63,5 Millionen Euro Beiträge zurückgezahlt. Ingesamt erhalten  81.551 leistungsfrei gebliebene Versicherte eine Beitragsrückerstattung in Höhe von durchschnittlich 779 Euro. Auch die Inter zahlt Beiträge in Höhe von 34,6 Millionen Euro an privat Krankheitskostenvollversicherte zurück.

Für das Jahr 2019 hat die Barmenia Krankenversicherung rund 63,5 Millionen Euro Beiträge zurückgezahlt. Ingesamt erhalten  81.551 leistungsfrei gebliebene Versicherte eine Beitragsrückerstattung in Höhe von durchschnittlich 779 Euro. Auch die Inter zahlt Beiträge in Höhe von 34,6 Millionen Euro an privat Krankheitskostenvollversicherte zurück.

Inter und Barmenia

In diesen Tagen dürfen privat Krankenvollversicherte der Barmenia und  Inter mit Geldeingang rechnen. Insgesamt zahlt der Wuppertaler Versicherer 63,5 Millionen Euro an exakt 81.551 leistungsfrei gebliebene Kunden zurück. Neu ist, dass nun auch unterjährig abgeschlossene Verträge berücksichtigt werden.

Bislang war die ausschlaggebende Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Beitragsrückerstattung die Leistungsfreiheit während eines Kalenderjahres.

Kostenbewusstsein honorieren

Mit der Beitragsrückerstattung werde kostenbewusstes Verhalten der Kunden honoriert, teilte der Versicherer mit. Die Höhe der Beitragsrückerstattung richte sich nach der Anzahl der erreichten leistungsfreien Jahre.

Auch Inter-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Sie erhalten nach Unternehmensangaben eine Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen.

40.000 Inter-Versicherte

Rund 40.000 Personen bekommen 2020 für ihre Leistungsfreiheit im Jahr 2019 Beiträge zurück. Durchschnittlich 864 Euro je Kunde erstattete die Inter bereits im September. Insgesamt rund 34,6 Millionen Euro.

Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung bei dem Mannheimer Versicherer ist, dass während des Jahres 2019 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr 2019 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2020 in ungekündigter Form bestanden haben.  (dr)

Foto: Shutterstock

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