Wer zickt und wer zahlt: Franke und Bornberg liefern neue Fakten zur BU-Regulierung

Versicherer drücken sich nicht vor der Leistung

Die meisten Ablehnungen erfolgen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad – in der Regel 50 Prozent nicht erreicht wird. Auf diesen Sachverhalt entfallen mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55 Prozent). Besonders häufig bewilligt werden Berufsunfähigkeitsrenten für Versicherte zwischen dem 46. und 58. Lebensjahr. Bei jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 35 Jahren liegt die Ablehnungsquote deutlich über dem Durchschnitt. Das ist vor allem auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47 Prozent) wegen Verletzung der Anzeigepflicht entfallen auf diese Altersgruppe.

Welche Krankheiten machen berufsunfähig?

Leistungsauslöser Nummer eins waren auch 2018 psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen. Sie stellen mehr als ein Viertel aller Anerkennungen (26,6 Prozent). Es folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (23,8 Prozent). Krebserkrankungen, in Statistiken als „Bösartige Neubildungen“ geführt, rangieren auf Platz drei. Unsicher ist die Datenlage übrigens für Unfälle. Hier gibt es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten, die aus einem Unfall resultieren.

Auch ein Blick auf Daten der gesetzliche Rentenversicherung zeigt die wachsende Dominanz von psychischen Erkrankungen. Hier waren im Neuzugang 2018 sogar rund 36 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten (EMR) von Männern und sogar 48,7 Prozent der EMR von Frauen auf psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen zurückzuführen. Der Vergleich zwischen privater BU und EMR zeigt: Die BU leistet häufiger als die EMR auch bei anderen Erkrankungen und die sorgfältige Gesundheitsprüfung zeigt Effekte.

Psychische Erkrankungen sind mittlerweile Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.

BU-Regulierung – können Versicherer auch digital?

Versicherer ohne Digitalisierungsprojekte gibt’s kaum noch. Neben mehr Effizienz bei internen Prozessen stehen bei der Digitalisierung insbesondere Vertriebsaspekte wie Kundengewinnung und TAA-Prozess (Tarifierung, Angebot, Antrag) im Vordergrund.

Die digitale Unterstützung im BU-Leistungsfall hingegen sei in der Regulierung noch ein knappes Gut, sagt Michael Franke Michael Franke, Mitgründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Etabliert habe sich mittlerweile das Telefoninterview zwischen Sachbearbeiter und Anspruchsteller und sorge damit in der schwierigen Situation der Kunden für ein deutliches Plus an Unterstützung.

Video-Chat, Desktop-Sharing oder Telefonkonferenz – diese Werkzeuge blieben zumindest in der Zeit vor Corona hinter ihren technischen Möglichkeiten zurück. Ein Schritt nach vorne sei das bereits praktizierte Online-Tracking des Leistungsfalles, vergleichbar mit der bekannten Paketverfolgung.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments