D&O: Teure, aber wichtige Absicherung von Schlüsselpersonen

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Nicht zuletzt aufgrund des Pandemiegeschehens verhärtet sich der Markt bei der D&O aktuell massiv. Dennoch sollte „eine D&O-Versicherung heute jeder Vorstand oder Geschäftsführer für sein Unternehmen abschließen, da Manager immer häufiger haften”, so Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender des Maklerpools JDC. Wie Vermittler mit diesem Umstand in ihrer täglichen Beratung umgehen sollten.

Laut Grabmaier haften Organe von GmbHs, AGs, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Körperschaften bereits bei leichter Fahrlässigkeit unter Umständen auch mit dem persönlichen Vermögen. Zusätzlich zur Unternehmens-D&O sollte auch immer die persönliche D&O des Geschäftsführers beziehungsweise Vorstands angesprochen werden, da im Schadenfall die D&O nur einmal leiste und der Geschäftsführer in Nachhaftung genommen werden könne.

Themen, die den Markt derzeit bestimmen

Durch die wegen Corona beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht steigt in der D&O das Risiko der Insolvenzverschleppung, was zu einer Marktverhärtung führt. Vermittler müssen sich auf reduzierte Kapazitäten, erhöhte Prämien, abgesenkte Versicherungssummen oder schlechtere Bedingungen einstellen. „Der Risikoappetit der Versicherer ist gesunken und die Prämien sind gestiegen”, so Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleitung von Fonds Finanz. Außerdem sind derzeit kritische Branchen wie Touristik, Eventmanagement, Gaststätten- und Hotelgewerbe oder auch Automobilzulieferer nicht gerne gesehene Gäste in der Kundschaft.

Was Vermittler beachten müssen

Worauf muss der Vermittler in dieser Situation achten? Die D&O ist komplex und beratungsintensiv, daher ist hohes Fachwissen hier besonders wichtig. Es empfiehlt sich, die Musterbedingungen des GDV zu kennen sowie einschlägige Muster für Haftungs- und Schadensszenarien, die Versicherer anbieten, durchzuspielen.

Wichtig ist auch, wie Schönteich und Kersten Heyn, Leiter Sachversicherung Netfonds, ausführen, die D&O von der Vertrauensschadenversicherung (VSV) abzugrenzen. Die VSV schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die D&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. „Nach wie vor wird davon ausgegangen, dass sich die Absicherung von internen Vermögensschäden pauschal in der Deckung der Betriebshaftpflicht befindet oder diese werden (…) mit den Themen der Vertrauensschadenversicherung verwechselt“, so Heyn.

Corona und Homeoffice bieten Gesprächsanlässe

Gute Gelegenheiten für Makler, KMUs anzusprechen sieht Schönteich im Rahmen tagesaktueller Themen, sowie über aktuelles Informationsmaterial von relevanten Ereignissen. Corona und Homeoffice böten derzeit ebenfalls Gesprächsanlässe. Dazu zähle auch die Ansprache, die nach einem Schaden mit diesen Themen im Zusammenhang stehe. Hier könne der Vermittler an eine bereits bestehende Kundenbeziehung anknüpfen. 

Fallstricke sehen Fonds Finanz, Netfonds und JDC vor allem in der Beurteilung der Risikosituation. Vermittler sollten alle relevanten Informationen exakt erheben und sich nicht auf rudimentäre und veraltete Daten verlassen, die der Kunde übermittle. Es sei essenziell, Innen- und Außenhaftung der handelnden Personen oder Firmen zueinander zu kennen. Netfonds empfiehlt einen einfachen Produktzugang, digitale Risikoerfassung vor Ort oder über Webmeeting und keine Standard-Risikoerfassungsbögen.

Autorin Silvia Fischer ist Diplom-Betriebswirtin und Journalistin (FJS)

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