App auf Rezept: Warum Versicherte nun vorsichtig werden sollten

Jens Spahn beschließt gemeinsam mit dem Bundestag, dass Anwendungen für das Smartphone, also Apps, künftig auf Rezept verordnet werden dürfen. Ziel ist es, Wartezeiten für die Behandlung durch Fachärzte zu reduzieren. Insbesondere bei der Psychotherapie sollen diese Angebote eine Verschlechterung des Gesundheitszustands vermeiden. Allerdings erlaubt das Gesetz, die durch die Verordnung gesammelten Daten zu nutzen. Was dies für Versicherte bedeutet

Apps auf dem Gesundheitsmarkt sind derzeit ein populäres Thema. Einige Unternehmen wie Selfapy können durch Kooperationen mit Krankenkassen bereits seit längerer Zeit kostenfrei von Versicherten genutzt werden.

Positive Effekte erhalten einen langen Schatten

Dabei ersetzen diese Anwendungen professionelle Therapien nicht. Sie unterstützen diese jedoch und stützten Betroffene beispielsweise während der Wartezeit auf einen freien Platz. Was gut klingt, das erhält mit der gesetzlichen Novellierung nun einen faden Beigeschmack.

Die Verschreibung durch den Arzt eröffnet zunächst allen Versicherten den Weg zur kostenfreien Nutzung dieser Programme. Jedoch hält das Gesetz einige Lücken bereit, die Versicherte kennen sollten. Dazu zählt beispielsweise auch die Weitergabe von gesammelten Daten. Dies berichtet Leon Kaiser für das Onlineportal netzpolitik

So sieht das Gesetz vor, schreibt Kaiser, dass die gesammelten Daten anonymisiert und pseudonymisiert einfach an Dritte weitergegeben werden dürfen. Der begrenzte Verteilerkreis erstreckt sich auf Medizinprodukteherstellern, Start-Ups und Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie, zitiert Kaiser aus dem Gesetz. 

Anonym bedeutet nicht unidentifizierbar

Für Versicherte bedeutet dies zwar Schutz, da sie nie eineindeutig identifiziert werden können. Allerdings bleibt auch offen, ob man nun anonymisiert oder pseudonymisiert. Der Unterschied beider Verfahren zeigt sich in der Frage, ob eine Wiederherstellung der ursprünglichen Daten möglich ist oder nicht.

Vergibt man beispielsweise im Sinne der Pseudonymisierung für die Klarnamen nun andere Namen, dann bleibt der verbleibende Datensatz erhalten. Anhand von Geburtsdatum und Wohnort könnten Versicherer dann im Abgleich mit den ihnen bekannten Daten Rückschlüsse ziehen. 

Deshalb kommt Kaiser zu dem Schluss, dass der Gesundheits- und Sozialdatenschutz an dieser Stelle aufgeweicht wird. Grund dafür ist es, dass bei vorliegendem Einverständnis auch gezielte Aussendungen möglich sein sollen. Kaiser weist in seinem Artikel für netzpolitik darauf hin, dass dies auch Werbung sein kann. 

Eine Win-Lose-Situation, die nur Patienten wandeln können

Somit, schreibt Kaiser abschließend, besteht für Patienten vor allem die Gefahr, dass Unternehmen wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen könnten. Pharmaunternehmen, so sein Beispiel, erhalten dadurch einen umfassenden Einblick in der Leben von Betroffenen, was sie für ihre eigenen Interessen nutzen können.

Patienten sind deshalb umso mehr gefordert, wenn es um ihre Rechte geht. Neben der Einwilligung zur Auswertung ihrer Angaben müssen sie auch andere Einwilligungen wie beispielsweise diejenige zur Übersendung von Informationsmaterial abgeben. Wer dies nicht tut, der schützt sich besser. Inwiefern die Nutzung von Apps dann noch möglich ist, bleibt offen.  

 

Foto: Shutterstock

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