BaFin nimmt PRIIPs-Umsetzung unter die Lupe: Nur ein Versicherer ohne Beanstandung

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Basisinformationsblätter sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vergleich von Versicherungsanlageprodukte erleichtern. Entsprechen sie den geltenden Regeln und sind sie auf den Websites der Versicherer gut auffindbar? Eine Untersuchung der BaFin zeigte, dass es nur bei einem von 20 Versicherungsunternehmen nichts zu beanstanden gab.

Setzen Versicherer bei ihren Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte die Regeln der europäischen PRIIPs-Verordnung um? PRIIPs ist das Kürzel für die englische Bezeichnung solcher Produkte: Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (siehe Infokasten „PRIIPs-Basisinformationsblatt“).

Diese Frage stand im Zentrum eines Surfdays, bei dem die Verbraucherschutz-Abteilung der BaFin die Basisinformationsblätter von 20 Versicherungsunternehmen überprüft hat. Konkret wurde kontrolliert, ob Verbraucher die Basisinformationsblätter leicht finden können, ob diese aktuell sind und die formalen Vorgaben der PRIIPs-Verordnung erfüllen, heißt es von Seiten der BaFin.

Keine schwerwiegenden Beanstandungen

Insgesamt 36 Dokumente für fondsgebundene Rentenversicherungen nahmen die Aufseherinnen und Aufseher dabei unter die Lupe. Dabei wurde insgesamt 91 Mängel festgestellt. Allerdings waren die eher formaler Art. Die meisten Mängel traten nach Angaben der BaFin im Abschnitt „Um welche Art des Produkts handelt es sich“ auf. Ein zwingender Bestandteil dieses Abschnitts sei beispielsweise die Angabe, wie die Rendite ermittelt wird, betont die Finanzaufsicht. Diese fehlte in der Mehrzahl der Basisinformationsblätter.

Schwerwiegendere Defizite wie Berechnungsfehler bei den Performance-Szenarien, den Kostenangaben oder fehlende Angaben zum Risikofaktor gab es aber nicht. Die Versicherer hätten die Beanstandungen mittlerweile allesamt behoben, teilte die BaFin weiter mit.

Nur ein Versicherungsunternehmen ohne Beanstandung

Mängel stellte die BaFin bei ihrer Stichprobe in den Basisinformationsblättern annähernd aller Versicherer fest. Lediglich zwei Basisinformationsblätter eines Versicherungsunternehmens waren nicht zu beanstanden. Das Basisinformationsblatt eines Versicherungsunternehmens wich sogar in zehn Punkten von den Vorgaben der PRIIPs-Verordnung ab, heißt es von Seiten der BaFin. Hierzu gab es folglich die meisten Beanstandungen.

Beanstandungen behoben

Nach Angaben der BaFin haben die Versicherungsunternehmen inzwischen reagiert. Alle Beanstandungen seinen mittlerweile behoben worden. Die BaFin hatte darauf hingewiesen, dass – unter angemessener Berücksichtigung von Schwere und Zahl der Beanstandungen – eine zügige Überarbeitung der Basisinformationsblätter wichtig sei, um Verbraucherinnen und Verbraucher zutreffend zu informieren.

Quelle: BaFin

Neben der Prüfung, ob die Vorgaben der PRIIPs-Verordnung eingehalten werden, nutzten die Aufseherinnen und Aufseher den Surfday für weitere Analysen. Sie haben sich angesehen, in welchen Punkten die Versicherer ihre Basisinformationsblätter unterschiedlich gestalten. Ziel war es auch hier, eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte herzustellen und Anbieter dazu anzuhalten, ihren Transparenzpflichten nachzukommen.

Sinn und Zweck der Basisinformationsblätter

Ziel der Basisinformationsblätter ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die wichtigsten Merkmale eines Produkts zu informieren. Damit soll es ihnen ermöglicht werden, verschiedene Versicherungsanlageprodukte zu vergleichen.

Quelle: BaFin

In den Dokumenten werden dafür wichtige Daten und Fakten zu Risiken, Renditeprofil und Kosten ausgewiesen, beispielweise verschiedene Renditeszenarien und Angaben dazu, mit welchen Konsequenzen der Verbraucher im Fall einer Kündigung rechnen muss und welche Kosten ihn erwarten.

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