Arag stellt Manager-Rechtsschutz neu auf

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Die Kundin verlangte so gestellt zu werden, als wäre die Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung nicht gekündigt worden.

Die Arag hat das Rechtsschutzangebot für die Zielgruppe Führungskräfte, Manager und Unternehmenslenker umfassend überarbeitet und ausgebaut. Den neu aufgelegten Manager-Rechtsschutz bietet der Versicherer nun in drei Produktlinien für Privat- und Firmenkunden an.

Die Arag hat das Rechtsschutzangebot für die Zielgruppe Führungskräfte, Manager und Unternehmenslenker umfassend überarbeitet und ausgebaut. „Unser neuer Arag Manager-Rechtsschutz bietet eine passgenaue und flexible Rundumabsicherung, die sich der Arbeitswelt von heute anpasst und jetzt in den Tarifvarianten Basis, Komfort und Premium als Unternehmens- und Privatlösung angeboten wird“, erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied Arag SE Vertrieb, Produkt und Innovation das neue Angebot. Eine im Markt einzigartige Inklusivleistung in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes sei beispielsweise der spezielle Deckungsklage-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit dem D&O-Versicherer.

Angeboten wird der Manager-Rechtsschutz in drei Produktlinien – Basis, Komfort und Premium – und jeweils in einer Unternehmens- sowie einer Privatlösung. In der Unternehmenslösung sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter versichert. Hier stehen der Spezial-Straf- sowie der Vermögensschaden-Rechtsschutz zur Wahl. Die Privatlösung sichert nur den Manager selbst ab. Dort können der Spezial-Straf-Rechtschutz, der Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie der Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz gewählt werden. In der neuen Produktgeneration lassen sich die Bausteine flexibel für den individuellen Bedarf absichern.

Back-Up-Straf-Rechtsschutz

„Mit unserem Back-Up-Straf-Rechtsschutz bieten wir ab sofort in der Privatlösung einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Varianten Komfort und Premium, falls das eigene Unternehmen den Versicherungsschutz aus einer Unternehmenslösung verweigert. Damit schließen wir eine potenzielle Deckungslücke“, erläutert Patricia Körner, Hauptabteilungsleiterin Produktmanagement und Vertriebsexzellenz bei der Arag SE. Einzigartig im Markt sein dabei, dass die zugrundeliegende Unternehmenslösung nicht zwingend bei der Arag bestehen muss, sondern auch bei einem anderen Rechtsschutzversicherer abgeschlossen sein kann, so Körner.

Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz gilt dann, wenn sich die vorgeworfene Straftat gegen die Interessen des Unternehmens richten soll oder der Manager aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

Claims-Made-Prinzip und anwachsende Nachhaftung

Im Markt neu und laut Unternehmensangaben einmalig beim Manager-Rechtsschutz ist die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-Made-Prinzips in der Premiumvariante beim Vermögensschaden-Rechtsschutz: Hier reiche es, dass die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche während der Vertragslaufzeit erfolgt. Bei den Varianten Basis und Komfort müssen Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit erfolgen, so der Versicherer.

Eine weitere Neuerung ist die „anwachsende Nachhaftung“: Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, verlängert sich automatisch die Zeit der Nachhaftung. In der Komfort-Variante des Vermögensschaden-Rechtsschutzes kann sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zwölf Jahre.

Deckungsklage-Rechtsschutz bei Streit mit dem D&O-Versicherer

„Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Kunden mit dem D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes jetzt auch Unterstützung erhalten, wenn deren D&O-Versicherung den Leistungsschutz verweigert. Das kommt immer häufiger vor, deshalb stehen wir unseren Kunden auch hier als starker und zuverlässiger Partner zur Seite“, so Patricia Körner.

Manager-SOS-Soforthilfe bei strafrechtlichen Belangen

Entscheidungen gehören bei Managern naturgemäß zum Alltag. Dadurch steigt auch das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe. Um den Kunden auch in solchen Situationen zu unterstützen, gibt es jetzt in allen Tarifvarianten einen besonderen Service: die Manager-SOS-Landingpage – den „Notfall-Knopf“ für schnelle Hilfe rund um strafrechtliche Vorwürfe. Über diese Website können Unternehmensleiter im Notfall nach Angaben des Versicherers sofort die Strafverteidiger-Hotline anrufen.

Dort geben auf Strafrecht spezialisierte Fachanwälte rund um die Uhr auf Wunsch eine sofortige Einschätzung zur Situation und unterstützen, wie sich der Kunde richtig verhält. Die SOS-Website bietet zudem nützliche Notfall-Checklisten sowie Informationen.

Sollte der Manager im schlimmsten Fall in Untersuchungshaft kommen, kümmern sich in der Premiumvariante ausgewählte Partner der Arag beispielsweise um die Beschaffung wichtiger Medikamente, aber auch um die Betreuung von Kindern und Haustieren. Darüber hinaus wird ein Tagegeld während der Untersuchungshaft bis zu 180 Tagen bezahlt – ein im Marktvergleich überdurchschnittlicher Zeitraum.

Umfassende zusätzliche Serviceleistungen

In der Premiumvariante des Spezial-Straf-Rechtsschutz-Bausteins erhalten Unternehmen und Manager noch weitere hilfreiche Unterstützungsdienstleistungen. Diese reichen von einem professionellen Compliance-Webinar über die telefonische Erstberatung in Rechtsfragen bis hin zu Beratungsleistungen in puncto Datensicherheit, IT-Sicherheitsinspektionen sowie Umweltschutzgesetzen.

Manager Rechtsschutz – ohne Wartezeit

Dynamische Karriere-Pfade erfordern flexiblen Versicherungsschutz – und das lückenlos. Deshalb verzichtet die Arag auch im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz auf Wartezeiten, falls ein bestehender Arag Rechtsschutzkunde zum Beispiel von seinem Angestelltenverhältnis in eine Managerposition oder umgekehrt wechselt. Darüber hinaus entfällt die Wartezeit, wenn der Kunde eine andere Tätigkeit aufnimmt und dies der Arag zuvor angezeigt hat. Außerdem verzichtet die Arag in allen drei Tarifvarianten im Anstellungs- und Vermögensschaden-Rechtsschutz nach drei Jahren auf die sogenannte Einrede der Vorvertraglichkeit.

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