
Offiziell bestätigt: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen – Gesetzgeber muss aktiv werden
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat gegenüber dem Vermittlerverband Votum bestätigt, dass für 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 2. August nicht gilt. Vermittler sollten sich dennoch so früh wie möglich auf den Weg machen, die …
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