
Mütterrente III: Nachzahlung kann Grundsicherung und Witwenrente kürzen
Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt: Die frühestens ab 2028 rückwirkend für 2027 gezahlte Mütterrente III zählt als Renteneinkommen - und kann die Grundsicherung oder die Witwenrente verringern. Beim Wohngeld ist laut Gesetzentwurf vorerst eine Ausnahme vorgesehen. Cash. erklärt, wen …
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