
34f GewO: Mischmodelle in der Vergütung sind zulässig
Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach Paragraf 34 Gewerbeordnung (GewO) dürfen weiterhin Provisionen und Honorare erhalten. Hierfür hat sich laut AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht ausgesprochen.
mehr