
Ferienwohnungen: IVD warnt vor gewerblicher Untervermietung
Auch wenn es verlockend scheint, die leerstehende Wohnung während des eigenen Urlaubs unterzuvermieten, sollte man nicht spontan handeln. Wer keine Genehmigung des Vermieters hat, riskiert sogar die fristlose Kündigung.
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