
BGH vor Grundsatzurteil zur Sanierung von Schrottimmobilien
Selbst eine völlig heruntergekommene Immobilie muss voraussichtlich von der Eigentümergemeinschaft saniert werden, wenn sonst die weitere Nutzung unmöglich wäre. Auf dieses Urteil steuert der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Augsburg zu.
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