
Schenkung kann bei Verarmung zurückgefordert werden
Häufig wird eine Immobilie schon zu Lebzeiten des Erblassers an die nächste Generation übertragen, wobei sich die Schenker einen Nießbrauch vorbereiten. Wird später auf diesen Nießbrauch verzichtet, kann es sich dabei um eine Schenkung handeln, die im Fall der Verarmung des Schenkers …
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