
Kabinett: 15b ab 11. November wirksam
Das Bundeskabinett hat heute entschieden, dass die Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten geschlossener Fonds, die mit dem Paragrafen 15b ins Einkommensteuergesetz eingeführt werden soll, bereits rückwirkend ab 11. November wirksam sein soll. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss …
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