
BGH-Urteil: Vermieter muss bei Schäden keine Frist setzen
Hinterlässt ein ausgezogener Mieter Schäden in einer Wohnung, so kann der Vermieter in bestimmten Fällen sofort Schadenersatz verlangen, ohne eine Frist zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
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