
AfW: „Alte-Hasen-Regelung auch für Kapitalanlagevermittler“
Die Diskussionen um die Regulierung der Anlageberatung reißen nicht ab. Jetzt rät der Bundesverband der Finanzdienstleister (AfW) den Vermittlern von Kapitalanlagen, sich rechtzeitig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung zu beschaffen.
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