
„Ewiges Widerrufsrecht“: Wann der Versicherungsnehmer leer ausgeht
Liegen "besonders gravierende Umstände" vor, kann das Widerspruchsrecht eines Versicherungsnehmers verwirken, selbst wenn die Widerspruchsbelehrung des Versicherers in einem Lebensversicherungsvertrag fehlerhaft ist. Ein Überblick.
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