
ARB 75: BGH schränkt uferlose Rückverlagerung ein
Mit seinem aktuellen Urteil schränkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Auslegung des Paragrafen 14 (3) aus den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen 1975 (ARB 75) ein (Az. IV ZR 22/13). Das Gericht hatte entschieden, dass ein Rechtsschutzversicherer aus einer bereits gekündigten Rechtsschutzpolice …
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