Sammelklagen gegen neun Lebensversicherer eingereicht

Die Verbraucherorganisation LV-Doktor hat bei verschiedenen deutschen Gerichten Sammelklagen gegen neun Lebensversicherer eingereicht. Das Ziel ist die komplette Rückabwicklung der Lebens- und Rentenversicherungsverträge von mehr als 280 Kunden.

Gesetz stemmenLV-Doktor, ein Projekt des auf Sammelklagen spezialisierten Schweizer Prozessfinanzierers Pro Concept, beziffert den Streitwert auf insgesamt zwei Millionen Euro. Die Klagen richten sich gegen die Versicherer Allianz, Aspecta, Heidelberger Leben, Continentale, Volksfürsorge, Hamburg Mannheimer, Nürnberger, R+V und Signal Iduna. Nach Angaben von LV-Doktor sollten ursprünglich insgesamt elf Sammelklagen eingereicht werden, doch zwei der Versicherer hätten außergerichtliche Einigungen in Aussicht gestellt, so dass die Einreichungen dieser Klagen vorerst ausgesetzt würden.

Bei den Verfahren soll laut LV-Doktor die Rechtsfrage geklärt werden, ob alle deutschen seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages nach dem Policenmodell hat der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss entweder die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformation nach §10a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) oder beides von der Versicherungsgesellschaft nicht erhalten. Der Versicherungsnehmer bekommt diese Unterlagen erst zusammen mit dem Versicherungsschein (Police) übersandt. Nach Auffassung von LV-Doktor führen fehlende Verbraucherinformationen bei Vertragsabschluss von Lebens- und Rentenversicherungen zu einem unbefristeten Widerrufsrecht.

Bei einer Rückabwicklung würden alle eingezahlten Beiträge an die jeweiligen Kunden erstattet werden, teilte LV-Doktor mit. Versicherungskunden hatten sich an die Organisation gewandt, da der ihnen angebotene Rückkaufswert ihrer gekündigten fondsgebundenen Lebensversicherung unterhalb ihrer Einzahlungen lag.

Pro Concept vertritt nach eigenen Angaben Ansprüche von mehr als 50.000 ehemaligen Versicherungskunden, die Zweifel an der korrekten Abrechnung ihres Versicherungsvertrages hatten. (lk)

Foto: Shutterstock

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