Kommt der geschlossene Fonds zurück?

Die erfreulich klare Antwort auf die Frage, warum Steiner das Angebot nicht als alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem KAGB konzipiert hat, ist in dem Artikel über den Markt der Vermögensanlagen im neuesten Cash.-Heft (Ausgabe 3/2017) nachzulesen, das diese Woche erscheint (ab Donnerstag im Handel).

Warum die Finanzaufsicht BaFin das Angebot nicht als Investmentvermögen und damit KAGB-pflichtig eingestuft hat, beantwortete Steiner hingegen nur vage. Vermutlich liegt der Grund darin, dass die Teilnahme am Verlust vertraglich ausgeschlossen ist (was nichts daran ändert, dass etwaige Verluste wirtschaftlich durchaus auf die Anleger durchschlagen können, zumal sie einen Rangrücktritt erklären).

Damit fehlt wohl das Merkmal der „gemeinsamen Anlage“, das die BaFin in einem Schreiben zum Anwendungsbereich des KAGB als eines von sieben Kriterien für ein Investmentvermögen präzisiert hat. Zudem werden die stillen Gesellschaftsverträge jeweils nur zwischen dem einzelnen Anleger und dem Emittenten geschlossen. Die Anleger bilden damit untereinander keine Gemeinschaft.

Schwächelnder AIF-Markt

Wenn die Sache wirklich so einfach durch ein paar Vertragsklauseln und eine rein formale Sichtweise der BaFin zu erledigen ist, lassen sich auch alle anderen Arten von Sachwertanlagen ziemlich unproblematisch und ohne große wirtschaftliche Einschränkungen nach dem VermAnlG konzipieren.

An Alternativen interessierte AIF-Anbieter, die von der KAGB-Bürokratie genervt sind, brauchen dafür womöglich nur das Steiner-Vertragskonzept abzukupfern. Sie müssen sich dann zwar aus dem voll regulierten “weißen” Markt verabschieden und Anleger sowie Vertrieb müssen unter anderem auf die gesetzlich vorgeschriebene Mittelverwendungskontrolle durch eine Verwahrstelle verzichten. Aber die Bürokratie ist weitaus geringer und die konzeptionellen Möglichkeiten breiter. Damit stellt sich die Frage: Kommt der geschlossene Fonds auf diese Weise zurück?

Beantworten allerdings lässt sich dies noch nicht. Weiterhin nicht ausgeschlossen ist, dass es sich nur um eine Episode handelt, bis der noch immer arg schwächelnde AIF-Markt endlich auf Touren kommt. Darauf könnten auch die weiteren Statements von Steiner sowie von Wolfgang Kunz, der als Vertriebsdirektor von DNL Invest für den enormen Platzierungserfolg der TSO-DNL-Vermögensanlagen für US-Immobilien-Investments verantwortlich ist, für den Cash.-Artikel schließen lassen.

Seite 3: Knackige Ansage von Asuco

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