Selbstausbau: Das Do-It-Yourself-Prinzip für Eigennutzer

Zwar ist nicht jeder private Wohnungskäufer als Fliesenleger oder Klempner geboren, doch das muss kein Nachteil sein: Beim Selbstausbau kann man sich professionelle Hilfe von externen Dienstleistern holen, um seine eigenen Wohnvorstellungen zu verwirklichen – oder aber, um als privater Vermieter den Grundstein für eine stabile Wertschöpfung zu legen.

Abschreibungen entschädigen Vermieter für Modernisierungsaufwand

Die Kosten dafür lassen sich sogar teilweise von der Steuer absetzen – was den Selbstausbau aus finanzieller Sicht umso attraktiver macht. Vermieter genießen dabei zwar größere Vorteile – doch auch Selbstnutzer können die Handwerkerkosten für Arbeiten wie den Austausch von Fenstern, das Streichen oder die Verlegung von Fußböden absetzen.

Ein Fünftel der Ausgaben kann man bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro anrechnen. Bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis sind so jährlich möglich – allerdings nur für die Arbeits- und nicht für Materialkosten. Höhere Abzüge sind bei Baudenkmälern über die sogenannte Denkmal-AfA (Abschreibung für Abnutzung) zulässig.

Nach Sanierung könnte Erstvermietung greifen

Doch auch ohne diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kann eine Selbstausbau- Wohnung ein attraktives Investment sein. Denn Immobilien-Einzelstücke werden auch in Zeiten nachlassenden Wohnraummangels in Berlin schnell und zu guten Konditionen vermietbar sein.

Wenn das bisherige Domizil ausreichend aufwendig modernisiert wurde, kann das unter Umständen sogar als Erstvermietung gelten – weder Mietpreisbremse noch Mietendeckel würden dann greifen. Neben der Möglichkeit, ihre Wohnung individuell zu gestalten, haben Selbstausbauer also auch beste Chancen auf hohe Renditen in der Zukunft.

Foto: Shutterstock

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