Roland: Die Wahrheit über die häufigsten Rechtsirrtümer

Irrtum Nr. 5: Man kann jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen

„Hier erliegen viele einem Irrtum. Eine gesetzliche Widerrufsfrist gibt es nur bei bestimmten Verträgen, zum Beispiel bei Online-Käufen oder Finanzierungs-Verträgen.“ Ist im Vertrag kein Widerrufsrecht vereinbart, kann man also nicht einfach zurücktreten. „Es sei denn, die Ware ist mangelhaft. Doch auch hier ist der Umtausch nicht so einfach, wie viele meinen. Der Verkäufer darf defekte Ware zweimal nachbessern. Erst wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, muss der Verkäufer gegen Rückgabe der Ware das Geld erstatten“, erklärt Schriddels.

Irrtum Nr. 6: Fahrgäste müssen immer das erste Taxi in der Reihe nehmen

„Dass man immer das vorderste Taxi in der Reihe nehmen muss, ist ein weit verbreiteter Irrtum“, erklärt der Anwalt. Fahrgäste dürfen einsteigen, wo sie wollen – und die Fahrer müssen sie mitnehmen. „Taxifahrer haben sogar eine Beförderungsverpflichtung und müssen zumindest theoretisch jeden Fahrgast mitnehmen.“ 

Irrtum Nr. 7: Wer auffährt, hat Schuld

Der Spruch „Wenn’s hinten kracht, gibt‘s vorne Geld“ stimmt nur bedingt. „Wer Schuld hat, hängt tatsächlich vom Unfallhergang ab“, so Schriddels. „Kann der Hintermann tatsächlich nachweisen, dass der Unfallgegner einen Fehler gemacht hat, kann sich das Blatt schnell wenden. Das heißt, wenn der Anscheinsbeweis widerlegt werden kann, werden die Karten neu gemischt.“ Sind zum Beispiel die Bremslichter des Vordermanns defekt, hat dieser mindestens Mitschuld an dem Unfall und muss ebenfalls die entsprechenden Konsequenzen tragen. (kb)

Foto: Shutterstock

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