Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf hervor. Über ein „Netzpaket“ hatte zuerst der „Spiegel“ berichtet. Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) hatte im vergangenen September nach einem Monitoringbericht „Schlüsselmaßnahmen“ angekündigt, um die Energiewende besser zu steuern und besser bezahlbar zu machen.
Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo der Elektrizitätsverteilernetze sehe sich der Netzausbau auch weiterhin mit „systemischen“ Herausforderungen und Hemmnissen konfrontiert, heißt es im Gesetzentwurf. Der Netzausbau könne nicht mit dem Anlagenzubau Schritt halten.
Um Netzengpässe zu vermeiden, kommt es immer wieder zur sogenannten Abregelung von Wind- und Solaranlagen, deren Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird. Die Eingriffe werden Redispatch genannt. Betreibern stehen Entschädigungen zu, die jedes Jahr Milliarden kosten.
Für Neuanschlüsse keine Entschädigung mehr
Das Ministerium plant nun einen „Redispatchvorbehalt“. Besonders belastete Netzgebiete sollen als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden können – in Falle von Abregelungen sollen an den entsprechenden Standorten für Neuanschlüsse keine Entschädigung mehr zu zahlen sein.
Neue Projekte wären dann kaum noch kalkulierbar, weil durch den fortschreitenden Ausbau von Solaranlagen vor allem in den Sommermonaten inzwischen teilweise zu viel Strom produziert wird und die Anlagen abgeregelt werden müssen, um das Netz nicht zu überlasten. Die Abschaltungen betreffen unter Umständen aber auch Windenergieanlagen. Abgefedert werden kann dies, wenn entsprechende Stromspeicher-Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, sagte, die in Erwägung gezogene Streichung von Entschädigungen im Falle verzögerten Netzausbaus würde die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen. „Das ist ein massiver Angriff auf den Klimaschutz und die Anstrengungen zu mehr Resilienz bei der Energieversorgung.“ Ein wirtschaftlicher Betrieb und die in der Regel erforderliche Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung neuer Solaranlagen wäre unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Der Vorschlag komme einem Anschlussverbot für Solaranlagen in „engpassbehafteten“ Leitungsabschnitten gleich. (auf Basis dpa-AFX)














