Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung abgegeben. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorgaben der EU-Kommission umsetzen und bestehende Kritikpunkte ausräumen. Aus Sicht des AfW sind einige Anpassungen geeignet, einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen – gleichzeitig sieht der Verband ungelöste Strukturfragen.
Besonders positiv bewertet der AfW die geplante Streichung zweier Ausnahmeregelungen. Vermittlerinnen und Vermittler, die für Bausparkassen im Rahmen eines Kollektivvertrags tätig sind, sollen künftig regulär als Versicherungsvermittler eingestuft werden. Damit setzt der Gesetzgeber ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. September 2022 (C-633/20) um. Zudem soll die Sonderregelung für Gewerbetreibende entfallen, die bislang im Zusammenhang mit einer Waren- oder Dienstleistungslieferung Restschuldversicherungen bis zu einer Jahresprämie von 500 Euro vermitteln konnten.
Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, begrüßt die geplanten Änderungen ausdrücklich: „Mit der geplanten Streichung dieser Ausnahmen wird ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer unternommen. Die Einbindung bislang privilegierter Gruppen in die reguläre Aufsicht und Weiterbildungspflicht ist sachgerecht und stärkt den Verbraucherschutz.“
Kritisch bewertet der AfW hingegen die geplante Rolle der Industrie- und Handelskammern im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Verordnung Dora (Digital Operational Resilience Act). Laut Referentenentwurf sollen die Kammern künftig die Einhaltung der Dora-Vorgaben durch Gewerbetreibende überwachen.
Der AfW bezweifelt, dass die föderal strukturierte Kammerorganisation über das notwendige IT-Fachwissen verfügt, um diese Aufgabe dauerhaft und effizient zu erfüllen. Der Verband spricht sich stattdessen dafür aus, die Aufsicht bei einer zentralen bundesweiten Stelle mit entsprechender Expertise anzusiedeln.