Altersvorsorgereformen: Aktuare fordern Fokus auf lebenslangen Leistungen

Dr. Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS und Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV (v.li.)
Foto: IVS/DAV
Dr. Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS und Dr. Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV.

Mit dem Rentenpaket, dem BRSG II und der Reform der privaten Altersvorsorge hat die Politik zentrale Weichen gestellt. Doch aus Sicht von DAV und IVS fehlt den Beschlüssen ein tragfähiges Gesamtkonzept. Die Fachverbände warnen vor Risiken für die langfristige Absicherung im Alter.

Der Bundesrat hatte kurz vor Jahresende zwei zentrale Gesetze zur Alterssicherung beschlossen. Neben dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ist mit dem Jahreswechsel auch das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Zusätzlich hatte das Kabinett den Entwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) sehen darin zwar einzelne richtige Ansätze, vermissen jedoch ein langfristig tragfähiges Zielbild. Nach ihrer Einschätzung wird die eigentliche Absicherung im Alter durch lebenslange Leistungen und eine stärkere kapitalmarktorientierte Finanzierung bislang nicht ausreichend berücksichtigt.

„Alterssicherung muss Menschen bis an ihr Lebensende verlässlich begleiten. Die Rentenzahlung ist das Ziel, nicht der Ansparprozess“, sagt Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV. Reformen, die dieses Ziel nicht konsequent verfolgen oder die Lasten einseitig auf jüngere Generationen verlagern, verfehlten ihren Zweck.

Kritik am Rentenpaket

Besonders kritisch bewerten DAV und IVS das beschlossene Rentenpaket. Aus ihrer Sicht wird hier eine Vorentscheidung getroffen, bevor grundlegende Fragen geklärt sind. „Das Rentenpaket ist eine schwere Hypothek“, sagt Adelhardt. Es setze finanzielle und politische Pflöcke, an denen auch die neu eingesetzte Rentenkommission kaum vorbeikomme.


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Die Verbände fordern, Reformentscheidungen konsequent an Zahlen, Daten und Fakten auszurichten und die demografische Entwicklung stärker zu berücksichtigen. Auch unbequeme Korrekturen dürften dabei nicht ausgeschlossen werden. Entscheidend sei, die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente in den Mittelpunkt zu stellen.

Altersvorsorgereform und Kapitalmarkt

Den Schwerpunkt ihrer Kritik legen DAV und IVS auf den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes. Positiv bewerten sie die stärkere Öffnung für kapitalmarktorientierte Anlagen in der Ansparphase. Gleichzeitig warnen sie vor der Gleichstellung lebenslanger Renten mit reinen Auszahlungsplänen.

Nach Auffassung der Verbände muss staatlich geförderte Altersvorsorge primär auf lebenslange Leistungen ausgerichtet sein. Diese ließen sich nur im Kollektiv dauerhaft absichern. Fördermittel sollten daher konsequent an lebenslange Auszahlungen geknüpft werden. Gleichzeitig sprechen sich die Aktuare für flexiblere Rentenmodelle aus, die ein Mindestabsicherungsniveau mit einer echten Teilhabe am Kapitalmarkt verbinden.

Kritisch sehen die Fachverbände zudem die vorgesehenen Wechseloptionen während der Ansparphase. Diese erschwerten langfristige Kapitalanlagen, etwa in Infrastrukturprojekte, und minderten Renditechancen sowie Risikoteilung. Wechsel sollten daher nur für künftige Beiträge oder zum Ende der Ansparphase möglich sein, ohne zusätzliche Kosten für die Versicherten.

Betriebliche Altersversorgung im Fokus

Auch das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz bewerten DAV und IVS zurückhaltend. Zwar enthalte es sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung, bleibe aber hinter dem notwendigen Reformumfang zurück. „Das Gesetz geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht ambitioniert genug“, sagt Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS.

Um die bAV nachhaltig zu stärken, seien aus Sicht der Fachverbände mehr Kapitalmarktorientierung, weniger starre Garantien und eine höhere Verbindlichkeit sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase erforderlich. Zudem fordern DAV und IVS gleiche regulatorische Rahmenbedingungen für betriebliche und private geförderte Vorsorge.

Insgesamt warnen die Verbände vor kurzfristig gedachten politischen Lösungen. Nur eine konsequent kapitalgedeckte, säulenübergreifend angelegte und auf lebenslange Leistungen ausgerichtete Alterssicherung könne die Folgen des demografischen Wandels abfedern und den Lebensstandard im Alter langfristig sichern.

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