Frostschäden – 5 Tipps zur Prävention

Vereister Wasserhahn mit Schnee
Foto: Shutterstock

Jährlich entstehen in Deutschland durch eingefrorene Wasserleitungen bis zu 32.000 versicherte Schäden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, dass diese Schäden eine Summe von etwa 115 Millionen Euro pro Jahr erreichen.

„Frost verursacht rund zwei bis drei Prozent aller Leitungswasserschäden“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „2022 zahlten Wohngebäudeversicherer über 3,8 Milliarden Euro für 1,1 Millionen Leitungswasserschäden.“

Präventionstipps: Frostschäden vermeiden

Der GDV empfiehlt Hausbesitzern, ihre Wasserleitungen rechtzeitig auf Frostschutz zu überprüfen. Einfachen Maßnahmen können geplatzte Leitungen und hohe Kosten verhindern.

1. Ausreichend heizen

Alle Räume, auch selten genutzte wie Keller- und Abstellräume, müssen gut beheizt sein. Das verhindert das Einfrieren der Leitungen. Das Heizungsventil sollte immer leicht geöffnet sein.

2. Nicht nur auf Frostwächter vertrauen

Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schützt nur bedingt. Sie bewahrt Heizkörper, aber nicht unbedingt entfernte Rohre vor Frost.

3. Wasserleitungen leeren

Leitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen sollten entleert werden, um Frostschäden zu vermeiden.

4. Isolierung verbessern

Undichte Fenster und Türen sollten isoliert werden. Besonders Kellerfenster sind oft Schwachstellen, die kontrolliert werden müssen.

5. Wasserrohre isolieren

Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit Isoliermaterial vor Kälte geschützt werden.

Versicherungsschutz bei Frostschäden

Die Wohngebäudeversicherung greift bei Frostschäden. Sie deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu gehören Schäden an Leitungen, Heizkörpern und Geräten wie Wasch- und Spülmaschinen.

Alle News im Bereich Wohngebäudeversicherung finden Sie hier.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments