Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat mit einer Podiumsdiskussion in Berlin die fachliche Debatte über die geplante Reform der privaten Altersvorsorge eröffnet. Anlass ist die bevorstehende Anhörung zum Altersvorsorgereformgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. An der Diskussion beteiligten sich der Bundestagsabgeordnete und Finanzausschussmitglied Dr. Carsten Brodesser (CDU), Dr. Peter Schwark vom Deutschen Institut für Altersvorsorge, der Wissenschaftler Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund sowie BVK-Präsident Michael H. Heinz.
In der rund einstündigen Diskussion herrschte Einigkeit darüber, dass Beratung beim Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten eine zentrale Rolle spielt. Die gesetzlich verankerte Beratungspflicht müsse daher auch künftig bestehen bleiben.
Brodesser kritisiert insbesondere den im Gesetzentwurf vorgesehenen Kostendeckel für den Vertrieb standardisierter Altersvorsorgeprodukte. Dieser sei unfair und könne die Produktvielfalt einschränken. Zudem bringt er erneut eine mögliche Öffnung der staatlichen Förderung für Selbstständige sowie für die betriebliche Altersvorsorge ins Gespräch.
Heinz fordert, die grundsätzliche Beratungspflicht auch bei standardisierten Altersvorsorgeprodukten beizubehalten. Dies entspreche den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes. Altersvorsorge sei ein komplexes Thema mit langfristigen Konsequenzen. Qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler sei daher unerlässlich, um Fehlentscheidungen und Versorgungslücken zu vermeiden.
Zugleich spricht sich Heinz für eine Modernisierung der Zillmerung aus. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Streckung der Abschlusskosten erschwere aus seiner Sicht eine wirtschaftliche Beratung für Vermittler.
Schwark bewertet das Reformvorhaben der Bundesregierung grundsätzlich positiv. Er begrüßt insbesondere den geplanten Abschied von den komplexen Riester-Strukturen und den stärkeren Fokus auf kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte. Gleichzeitig betont er, dass Altersvorsorge auch künftig beratungsintensiv bleiben werde.
Beenken sieht im Gesetzentwurf vor allem beim Umgang mit dem Langlebigkeitsrisiko Nachbesserungsbedarf. Nach seinen Untersuchungen unterschätzen Vorsorgesparer systematisch ihre eigene Lebenserwartung.
Vor diesem Hintergrund bewertet er die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitrenten mit einem Endalter von 85 kritisch. Dieses Modell könne dazu führen, dass Vorsorgende im hohen Alter nicht mehr ausreichend abgesichert sind. Beenken plädiert daher für Zeitrenten mit einem Endalter von 95.













