„Die Branche ist bereit, diesen Weg gemeinsam zu gestalten, um die Entscheidung für Nachhaltigkeit in der Produktauswahl auf einen Erfolgspfad zu führen“, erklärt Klein, fordert aber auch: „Die EU-Kommission sollte jetzt nur nicht einen Fehler wiederholen. Sie hat ein verfrühte Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht gegen alle Warnungen durchgedrückt und berücksichtigt sie jetzt als letztes im Veränderungsprozess. Hiermit droht erneut ein Scheitern an der maßgeblichen Anleger-Schnittstelle. Wir erwarten daher nun den dringend folgerichtigen Schritt: die Reform der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage.“
BVI: „Es fehlt noch der entscheidende Schritt“
In die gleiche Kerbe schlägt der Fondsverband BVI, der seine Mitteilung zu dem Thema mit „Reformvorschlag zur Offenlegungsverordnung ist weitgehend gelungen“ überschreibt. Damit „schafft die EU-Kommission endlich Klarheit bei den Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen und baut Bürokratie ab“, wird Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, in der Mitteilung zitiert.
„Für nachhaltig orientierte Anleger und Fondsgesellschaften kann diese Reform zum Befreiungsschlag werden“, so Richter weiter. „Dafür fehlt aber noch der entscheidende Schritt, nämlich die Vereinfachung der Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen im Vertrieb“, schränkt auch er ein.
GDV: „Großer Gewinn für Versicherte“
Der GDV Gesamtverband der Versicherer sieht die Sache ebenfalls positiv und hat dabei vor allem die ESG-Informationen zu den einzelnen Anlageprodukten, zu denen auch Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen zählen, im Blick. „Heute kommen in vielen Fällen schon einmal 20 bis 30 Seiten zusammen“, berichtet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Zukünftig werden alle relevanten Informationen einfach und verständlich auf maximal zwei Seiten zur Verfügung gestellt. Das ist ein großer Gewinn für Versicherte.“
Mit der neuen Kategorie „Transition“ könnten künftig auch solche Anlagen berücksichtigt werden, die noch nicht alle Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, aber bereits zur Transformation beitragen. „Das ist ein realistischer und fortschrittlicher Ansatz, der das nachhaltige Engagement der Branche besser abbildet“, so Asmussen. Die Versicherer begrüßen diesen Reformansatz ausdrücklich, so der GDV.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat der EU beraten. Eine Verabschiedung der überarbeiteten SFDR wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet, so der GDV. „Inwieweit die nun vorgeschlagenen Erleichterungen in der Praxis von den Versicherern angewendet werden können, wird auch von der Ausgestaltung der später folgenden technischen Regulierungsstandards abhängen“, schränkt der Verband ein. Trotz der generell positiven Bewertungen der Verbände ist also im Detail sicherlich noch einiges Gezerre zu erwarten.
ZIA: „Maßgeblicher Hebel für die Klimaziele im Gebäudesektor“
Positive Resonanz kommt auch aus der Immobilienwirtschaft. So „begrüßt“ der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) die Planung. Die Reform sei ein wichtiger Schritt, um Investitionen gezielt für die Dekarbonisierung des energie-ineffizienten Immobilienbestands zu mobilisieren und könnte so ein maßgeblicher Hebel für die Klimaziele im Gebäudesektor werden, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
„Besonders spannend“ sei insofern die Einführung der Transformationskategorie: Sie ermögliche es, gezielt Kapitalströme in Immobilienfonds zu lenken, die sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden konzentrieren. „Gerade diese neue Transformationskategorie ist ein echter Hebel für unsere Branche“, betont Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA. Die neue Kategorie eröffne die Chance, das Kapital dorthin zu lenken, wo es den größten Klimanutzen bringe: in die Sanierung des bestehenden Gebäudebestands.
Schöberl begrüßt zudem die geplante Vereinfachung der Berichtspflichten: „Besonders die Abschaffung des komplexen Berichts über die ‚Principle Adverse Impacts‘ (PAIs) auf Unternehmensebene sowie die deutliche Vereinfachung der produktbezogenen Informationspflichten sind begrüßenswert.“ Das bedeute weniger Bürokratie und weniger Aufwand. „Wichtig bleibt, dass ausreichend Übergangsfristen geschaffen werden, damit die Umstellung reibungslos gelingt“, mahnt die ZIA-Präsidentin allerdings an.
Inkrafttreten wohl nicht vor 2028
Nun wird wohl kaum jemand den bestehenden Vorschriften nachtrauern. Doch Anbieter und Vertriebe haben einiges an Zeit und Geld investiert, um die komplizierten Regelungen umzusetzen, wenigstens so gut wie möglich. Diese Prozesse zurückzudrehen, kostet ebenfalls Zeit. So wird wohl auch die Anpassung an das vereinfachte Reglement nicht von heute auf morgen funktionieren.
Selbst wenn die SFDR-Reform, wie vom GDV erwartet, schon im Jahr 2026 verabschiedet werden sollte, was nach EU-Maßstäben geradezu Warp-Geschwindigkeit wäre, müsste sich die Branche bis zum Inkrafttreten wohl noch etwas länger gedulden. Votum rechnet damit 2028. Bis dahin werden sich Anbieter, Vertrieb und Kunden wohl noch mit den bisherigen ESG-Abfragepflichten herumschlagen müssen. Votum und der AfW hatten zwar bereits im Frühjahr 2025 gefordert, die Vorschriften für die Nachhaltigkeitsabfrage bis zu einer Reform auszusetzen. Die Politik ist darauf jedoch bislang nicht eingegangen.
Ergebnis noch keineswegs sicher
Abzuwarten bleibt, wie die Novelle und die Detailvorschriften am Ende wirklich aussehen. Schließlich sind neben der Kommission das EU-Parlament und die 27 EU-Staaten mit unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und entsprechenden Interessengruppen in den Prozess involviert. Sie werden wieder eine Vielzahl von Sonder- und Detailregelungen fordern, was solche Prozesse regelmäßig mächtig in die Länge zieht und vielfach zu der oft beklagten (Über-) Komplexität von EU-Vorschriften führt.
Zudem gibt es nicht nur Interessenvertreter aus der betroffenen Finanzbranche, sondern zum Beispiel auch Verbraucherschützer und linke Parteien. Deren Vertreter werden absehbar lautstark über eine „Aufweichung der Umweltziele“, das „Einknicken vor der Finanzlobby“ und Ähnliches lamentieren und damit vermutlich nicht wenig öffentliches Gehör finden.
Auch wenn es mit dem neuen Vorschlag der EU-Kommission sehr wahrscheinlich sein dürfte, dass es tatsächlich spürbare Vereinfachungen und Erleichterungen in Sachen ESG und Nachhaltigkeitsabfrage geben wird, ist also keinesfalls sicher, ob die nun angekündigten Änderungen tatsächlich praktikabel umgesetzt werden. Oder ob sie einmal mehr zerredet werden, in Detailvorschriften zerbröseln oder an unrealistischen Idealvorstellungen scheitern und es am Ende doch wieder heißt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.












