Der Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnarztbehandlungen künftig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, stößt beim Verband der Ersatzkassen auf deutliche Ablehnung. Der Vdek sieht darin einen falschen Ansatz, der zentrale gesundheitspolitische Fragen verfehlt.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Vdek, erklärt: „Dieser Vorschlag ist aus medizinischen und sozialen Gesichtspunkten der völlig falsche Ansatz. Eine gute Zahngesundheit ist essenziell für die körperliche und geistige Gesundheit und gehört deshalb zwingend in den Leistungskatalog der GKV. Gesunde Zähne dürfen keine Frage des Geldbeutels sein. Diese Privatisierungsdebatten führen in die Irre und verkennen die eigentlichen Probleme.“
Aus Sicht des Verbands liegt der Fokus der Diskussion damit an der falschen Stelle. Statt einzelne Leistungen zur Disposition zu stellen, fordert der Vdek grundlegende Reformen der Finanzierungs- und Ausgabenstrukturen im Gesundheitswesen. Als zentralen Hebel nennt Elsner eine konsequente Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, bei der Ausgaben nur im Gleichschritt mit den Einnahmen wachsen. „Wenn die Politik das konsequent umsetzt, wäre beispielsweise die Ausgabensteigerung 2025 um zwölf Milliarden Euro geringer ausgefallen.“
Strukturreformen statt Leistungskürzungen
Auch mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform sieht der Vdek Korrekturbedarf. Die politischen Entscheidungen sollten sich wieder stärker an Qualität und Wirtschaftlichkeit orientieren, um Fehlanreize und ineffiziente Strukturen abzubauen.
Im Arzneimittelbereich fordert der Verband vor allem bei neuen, hochpreisigen Medikamenten eine stärkere Preisregulierung. Eine fairere Preisgestaltung sei notwendig, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Standortpolitische Interessen der Pharmaindustrie dürften dabei nicht zulasten der Solidargemeinschaft gehen.
Zudem verweist der Vdek auf die Verantwortung des Staates bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Die Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende müssten kostendeckend aus Steuermitteln finanziert werden. Nach Berechnungen des Verbands ließen sich so jährlich zehn Milliarden Euro einsparen.














