Die Verbraucherzentrale Bundesverband geht gegen die Debeka wegen aus ihrer Sicht unzulässiger Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen vor. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer haben Zehntausende Versicherte bei der Kündigung ihrer Verträge zu hohe Gebühren gezahlt. Häufig geht es um Rückforderungen im vierstelligen Bereich.
Kern des Vorwurfs ist eine Klausel in den Versicherungsbedingungen der Debeka, die den Stornoabzug regelt. Diese sei intransparent und damit rechtswidrig, da Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht erkennen könnten, in welcher Höhe ihre Auszahlung im Kündigungsfall gekürzt werde. Diese Auffassung wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt, das der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten hat. Das Urteil untersagt die weitere Verwendung der Klausel, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
„Es ist unzumutbar, Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kündigung ihrer Lebensversicherung zusätzlich mit einer intransparenten Stornogebühr zu belasten. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Musterfeststellungsklage soll Ansprüche bündeln
Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Sammelklage in Form einer Musterfeststellungsklage eingereicht. Ziel ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die erhobenen Stornoabzüge unzulässig waren und den betroffenen Versicherten Rückzahlungsansprüche zustehen.
Wie hoch die finanziellen Einbußen ausfallen können, zeigt ein konkreter Fall aus dem Jahr 2023. Ein Versicherter kündigte zwei Debeka-Verträge. Der ausgezahlte Rückkaufswert belief sich auf rund 12.500 Euro. Ohne Stornoabzug hätte er etwa 15.600 Euro erhalten, also rund 3.100 Euro mehr. Auf Basis von Geschäftsberichten geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass es Zehntausende ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Die Sammelklage hat zudem eine wichtige verjährungshemmende Wirkung. Wer sich beteiligt, sichert seine Ansprüche auf Rückzahlung von Stornoabzügen, die seit dem Jahr 2022 fällig geworden sind. Darüber hinaus soll gerichtlich geklärt werden, ob auch frühere Abzüge noch nicht verjährt sind.
Teilnahme voraussichtlich ab 2026 möglich
Eine direkte Beteiligung an der Sammelklage ist derzeit noch nicht möglich. Zunächst muss das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnen. Dies wird nach Angaben der Verbraucherzentrale voraussichtlich Anfang 2026 geschehen.
Schon jetzt können sich Betroffene für einen Informationsdienst der Verbraucherzentrale anmelden, um über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden. Anspruchsberechtigt sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die in den vergangenen Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt haben und dabei einen Stornoabzug hinnehmen mussten.
Die Musterfeststellungsklage dient dazu, zentrale rechtliche Fragen für alle Beteiligten einheitlich zu klären. Sollte sie erfolgreich sein, können betroffene Versicherte auf Grundlage des Urteils ihre individuellen Ansprüche durchsetzen, ohne die Rechtswidrigkeit der Klausel erneut beweisen zu müssen.
















