Viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich 2026 auf höhere Beiträge einstellen. Der Verband der Ersatzkassen rechnet damit, dass der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz über drei Prozent liegt. Hintergrund ist unter anderem, dass zahlreiche Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Finanzreserven weiter auffüllen müssen. Wie hoch der Zusatzbeitrag im Einzelfall ausfällt, entscheidet jedoch jede Krankenkasse selbst.
Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung bleibt hingegen stabil. Er liegt auch 2026 bei 3,6 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge weiterhin jeweils zur Hälfte. Für Eltern mit mehreren Kindern gelten geringere Beitragssätze, während kinderlose Mitglieder ab 23 Jahre einen zusätzlichen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen.
Beiträge in Kranken- und Pflegeversicherung
Parallel zu den Beitragsregelungen schreitet die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voran. Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, verfügen seit Mitte Januar 2025 über eine elektronische Patientenakte. Ihr Nutzen wächst schrittweise, da Leistungserbringende seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet sind, medizinische Informationen in die Akte einzustellen. Dazu zählen unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Ein zentraler Bestandteil der elektronischen Patientenakte ist die Medikationsliste. Sie enthält eine Übersicht aller Arzneimittel, die Versicherten verordnet und in Apotheken abgegeben wurden. Ab Oktober 2026 wird diese Liste zu einem digital gestützten Medikationsprozess weiterentwickelt. Dieser bildet künftig ab, welche Medikamente in welcher Dosierung und zu welchen Zeitpunkten eingenommen werden sollen.
Zusätzlich werden weitere Angaben gespeichert, die für die sichere Anwendung von Arzneimitteln relevant sind. Dazu zählen etwa das Körpergewicht oder bekannte Allergien gegen bestimmte Wirkstoffe. Ziel ist eine vollständige und jederzeit verfügbare Dokumentation aller medikationsrelevanten Informationen, insbesondere für Versicherte, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen.
Elektronische Patientenakte und Medikation
Neben den Änderungen für Versicherte gelten ab 2026 auch neue Vorgaben für Krankenhäuser. Für bestimmte planbare Eingriffe schreiben Mindestmengen vor, wie häufig eine Klinik eine Leistung erbringen muss, um sie weiterhin anbieten zu dürfen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Behandlungen nur dort stattfinden, wo ausreichend Erfahrung vorhanden ist.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt erstmals eine Mindestmenge für Herztransplantationen. Krankenhäuser müssen dann mindestens zehn solcher Eingriffe pro Jahr durchführen, um diese Leistung abrechnen zu können. Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen senken Mindestmengen bei planbaren Eingriffen die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und Sterblichkeit und erhöhen damit die Patientensicherheit.
Welche Kliniken die neue Mindestmenge für Herztransplantationen erfüllen, ist über eine interaktive Karte auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkassen abrufbar.











