
BGH: Rechte von Pensionskassen-Rentnern gestärkt – GDV lobt Urteil
Wer eine Rente von einer Pensionskasse bezieht, muss nicht in jedem Fall Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Dies ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni.
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