Trotz BaFin-Verbot: Anlegerin muss in toten Fonds zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Anlegerin verdonnert, rund 9.500 Euro ausstehende Raten-Einlagen in einen insolventen Fonds zu zahlen, obwohl die Finanzaufsicht BaFin das Konzept schon 2014 untersagt und die Rückzahlung der eingezahlten Beträge angeordnet hatte.
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